7. SenatNV

BFH, Beschluss vom 27.10.2010 – VII B 7/10

Keine Beanstandung der Verdoppelung der Prüfungsgebühr für die Steuerberaterprüfung - Ausforschungsbeweisanträge lösen keine Pflicht des FG zur Beweiserhebung aus

Aus dem Leitsatz

1. NV: Die zu § 39 Abs. 2 StBerG ergangene Anwendungsregelung in § 157a Abs. 1 Satz 3 StBerG enthält eine verfassungsrechtlich zulässige unechte Rückwirkung. Betätigtes Vertrauen des Bürgers in den Forstbestand der Rechtslage wird zwar enttäuscht, einen ausnahmslosen oder nur grundsätzlichen Schutz gegen eine solche Enttäuschung gewährt das…

Leitsatz

  1. NV: Die zu § 39 Abs. 2 StBerG ergangene Anwendungsregelung in § 157a Abs. 1 Satz 3 StBerG enthält eine verfassungsrechtlich zulässige unechte Rückwirkung. Betätigtes Vertrauen des Bürgers in den Forstbestand der Rechtslage wird zwar enttäuscht, einen ausnahmslosen oder nur grundsätzlichen Schutz gegen eine solche Enttäuschung gewährt das Rechtsstaatsprinzip jedoch nicht.
  2. NV: Aus der nach Art. 12 GG garantierten Berufsfreiheit sowie dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) lässt sich nicht die Gebührenfreiheit der Steuerberaterprüfung ableiten.
  3. NV: Beweisanträge, die durch keine greifbaren Anhaltspunkte gestützt werden (Beweisermittlung- oder Ausforschungsbeweisanträge), lösen keine Pflicht des FG zur Beweiserhebung aus.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 18. November 2009, Az: 2 K 1819/09 StB, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Weitere Entscheidungen zu § 76 FGO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat