7. SenatNV

BFH, Beschluss vom 04.11.2010 – VII B 60/10

Tarifierung von TFT-Farbmonitoren als solche "von der hauptsächlich in einem automatischen Datenverarbeitungssystem verwendeten Art" - Einwendungen gegen die materielle Richtigkeit des FG-Urteils revisionsrechtlich unbeachtlich

Aus dem Leitsatz

1. NV: Die Feststellung, ob ein Monitor von der hauptsächlich in einem automatischen Datenverarbeitungssystem verwendeten Art ist, hängt von einer Einzelfallbewertung der verschiedenen Funktionen und Merkmale ab, die nach den Anmerkungen und Erläuterungen zu den Pos. 8471 und 8528 KN maßgeblich sind, wobei eine nicht der automatischen Datenverarbeitung…

Leitsatz

  1. NV: Die Feststellung, ob ein Monitor von der hauptsächlich in einem automatischen Datenverarbeitungssystem verwendeten Art ist, hängt von einer Einzelfallbewertung der verschiedenen Funktionen und Merkmale ab, die nach den Anmerkungen und Erläuterungen zu den Pos. 8471 und 8528 KN maßgeblich sind, wobei eine nicht der automatischen Datenverarbeitung dienende Funktion nicht von vornherein dazu führen darf, dass ein Gerät nicht als Teil eines automatischen Datenverarbeitungssystems angesehen wird .
  2. NV: Welche der nach den ErlHS bei der Tarifierung der Monitore zu beurteilenden Kriterien im Einzelnen vorliegen (wie z.B. die Anschlussmöglichkeit zur Wiedergabe von Fernsehsignalen, das Vorhandensein von Audioschaltkreisen und bestimmter Übertragungsfrequenz-Standards, das Bildformat, die Auflösung und die Bildschirmgröße) obliegt der rechtlichen Beurteilung des FG. Einwendungen gegen die materielle Richtigkeit des finanzgerichtlichen Urteils einschließlich der Würdigung der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls sind revisionsrechtlich aber grundsätzlich unbeachtlich. Denn die Nichtzulassungsbeschwerde dient nicht dazu, allgemein die Richtigkeit finanzgerichtlicher Urteile zu gewährleisten .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 24. Februar 2010, Az: 4 K 1595/09 Z, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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