7. SenatNV

BFH, Beschluss vom 05.08.2020 – VII B 43/20

Keine Revisionszulassung aufgrund pauschalen Verweises auf das Klagevorbringen
ECLI: DE:BFH:2020:B.050820.VIIB43.20.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

1. NV: Mit einem pauschalen Verweis auf den klägerischen Vortrag im Klageverfahren kann die Zulassung der Revision nicht erreicht werden.

Leitsatz

  1. NV: Mit einem pauschalen Verweis auf den klägerischen Vortrag im Klageverfahren kann die Zulassung der Revision nicht erreicht werden.
  2. NV: Zur Darlegung eines Verfahrensmangels, auf dem die Vorentscheidung beruhen kann, ist die Behauptung, im finanzgerichtlichen Verfahren seien "Beweisantritte" unerledigt geblieben, unzureichend.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 19.12.2019 - 2 K 726/16 wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Hessisches Finanzgericht, 19. Dezember 2019, Az: 2 K 726/16, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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