7. SenatNV

BFH, Beschluss vom 08.05.2014 – VII B 41/13

Steuerberaterprüfung: Keine Verpflichtung, Aufsichtsarbeiten zu anonymisieren

Aus dem Leitsatz

NV: § 18 Abs. 1 Satz 4 DVStB ist mit höherrangigem Recht vereinbar. Der prüfungsrechtliche Grundsatz der Chancengleichheit gebietet bei der Steuerberaterprüfung grundsätzlich kein anonymisiertes Kennzahlensystem für die Durchführung der schriftlichen Prüfungsarbeiten.

Leitsatz

NV: § 18 Abs. 1 Satz 4 DVStB ist mit höherrangigem Recht vereinbar. Der prüfungsrechtliche Grundsatz der Chancengleichheit gebietet bei der Steuerberaterprüfung grundsätzlich kein anonymisiertes Kennzahlensystem für die Durchführung der schriftlichen Prüfungsarbeiten.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 11. Februar 2013, Az: 4 K 1545/12, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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