7. SenatNV
BFH, Beschluss vom 17.04.2013 – VII B 41/12
Die Prüfung nach dem SchwarzArbG ist keine Außenprüfung i.S. der AO
Aus dem Leitsatz
1. NV: Rechtsgrundlage der Prüfung der Erfüllung steuerlicher Pflichten nach dem SchwarzArbG ist allein auf § 2 Abs. 1 SchwarzArbG. Die Vorschriften über die Außenprüfung in §§ 193 ff. AO oder die Nachschau in §§ 210 ff. AO sind nicht anwendbar.
Leitsatz
- NV: Rechtsgrundlage der Prüfung der Erfüllung steuerlicher Pflichten nach dem SchwarzArbG ist allein auf § 2 Abs. 1 SchwarzArbG. Die Vorschriften über die Außenprüfung in §§ 193 ff. AO oder die Nachschau in §§ 210 ff. AO sind nicht anwendbar.
- NV: Besondere Anforderungen an die Prüfungsanordnung stellt § 2 Abs. 1 SchwarzArbG nicht.
- NV: Die Rechtsfragen sind durch Urteil vom 23. Oktober 2012 VII R 41/10, BFHE 239, 10 geklärt.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Düsseldorf, 30. Januar 2012, Az: 4 K 2256/11 Z, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
Weitere Entscheidungen zu § 193 AO
- BFH X R 19/21 vom 18.06.2025amtlichAnforderungen an die Aufzeichnungen bei Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich und Verwendung einer offenen Ladenkasse; Auswahl zwischen mehreren in Betracht kommenden Schätzungsmethoden; Zulässigkeit einer Schätzung nach der amtlichen Richtsatzsammlung1. Werden in einem Betrieb vorwiegend Bargeschäfte getätigt, können Mängel der Kassenführung der gesamten Buchführung die Ordnungsmäßigkeit nehmen, mit der…
- BFH I R 21/21 vom 20.12.2023amtlichZuständigkeit für die Außenprüfung (Steuerabzug nach § 50a EStG)Die sachliche Zuständigkeit des Bundeszentralamts für Steuern für die Antragsveranlagung beschränkt Steuerpflichtiger und die Durchführung des Steuerabzugs…
- BFH IX R 32/21 vom 05.09.2023amtlichZulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Besteuerungsverfahren gemäß § 29b AO1. § 29b der Abgabenordnung (AO) legitimiert die Finanzbehörde, unter den dort genannten Voraussetzungen für sämtliche das Steuerverfahrensrecht betreffende…
- BFH III R 25/21 vom 20.10.2022amtlichKein Ausschluss der Teilnahmebefugnis des Gemeindeprüfers aufgrund Vertragsbeziehungen zwischen Steuerpflichtigem und Gemeinde1. Die gemäß § 21 Abs. 3 FVG erfolgende Anordnung der Teilnahme des Gemeindeprüfers an einer die Gewerbesteuer betreffenden Außenprüfung des FA ist nicht…
- BFH XI R 32/19 vom 03.08.2022amtlichErweiterung einer Anschlussprüfung1. Die Erweiterung einer nach § 4 Abs. 3 Satz 3 BpO 2000 zulässigen ersten Anschlussprüfung von einem auf drei Jahre bedarf keiner besonderen Begründung. 2.…
- BFH IV R 34/18 vom 16.09.2021amtlichKein strukturelles Vollzugsdefizit bei bargeldintensiven Betrieben im Jahr 2015Im Jahr 2015 bestand hinsichtlich der Erfassung von Bareinnahmen bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch bei sog. bargeldintensiven Betrieben mit offener…
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat