7. SenatNV
BFH, Beschluss vom 20.08.2014 – VII B 32/14
Anfertigung eines Urteilsentwurfs vor mündlicher Verhandlung kein Verfahrensfehler
Aus dem Leitsatz
1. NV: Es ist keine Gehörsverletzung, wenn der Richter bereits vor der mündlichen Verhandlung einen Urteilsentwurf erarbeitet, der als Grundlage der endgültigen Überzeugungsbildung dient und aufgrund der Ergebnisse der mündlichen Verhandlung noch geändert werden kann.
Leitsatz
- NV: Es ist keine Gehörsverletzung, wenn der Richter bereits vor der mündlichen Verhandlung einen Urteilsentwurf erarbeitet, der als Grundlage der endgültigen Überzeugungsbildung dient und aufgrund der Ergebnisse der mündlichen Verhandlung noch geändert werden kann.
- NV: Die Übermittlung der endgültigen Entscheidung per Fax bereits eineinhalb Stunden nach Beginn der mündlichen Verhandlung, zu der kein Beteiligter erschienen ist, liefert für sich allein keinen Beweis für das Vorliegen eines Verfahrensmangels.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Düsseldorf, 24. Februar 2014, Az: 4 K 3403/13 Z,EU, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
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