7. SenatNV

BFH, Beschluss vom 07.07.2010 – VII B 273/09

Antidumpingzoll für Schuhe aus China - Abgrenzung von Sportschuhen - Keine Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage aufgrund fehlerhafter Feststellungen von Zollbehörden anderer Mitgliedstaaten

Aus dem Leitsatz

NV: Vom Antidumpingzoll ausgenommene "Sportschuhe" sind solche, die für die Ausübung einer Sportart bestimmt sind. Mit "nach Spezialtechniken hergestellten Schuhen" sind bestimmte High-tech-Sportschuhe gemeint, die herausragende technische Merkmale aufweisen und speziell für Sportzwecke entwickelt wurden .

Leitsatz

NV: Vom Antidumpingzoll ausgenommene "Sportschuhe" sind solche, die für die Ausübung einer Sportart bestimmt sind. Mit "nach Spezialtechniken hergestellten Schuhen" sind bestimmte High-tech-Sportschuhe gemeint, die herausragende technische Merkmale aufweisen und speziell für Sportzwecke entwickelt wurden .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Hamburg, 28. Oktober 2009, Az: 4 K 1/09, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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