7. SenatNV
BFH, Beschluss vom 05.08.2010 – VII B 259/09
Fehlerhafte Beweiswürdigung des FG kein Verfahrensmangel - Feststellungen des Tatrichters zur geografischen Herkunft eines antiken Goldgefäßes - Verwertbarkeit von Gutachten - Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Sachverständigen
Aus dem Leitsatz
1. NV: Die richterliche Beweiswürdigung ist dem materiellen Recht zuzuordnen, weshalb mit der Behauptung einer angeblich fehlerhaften Beweiswürdigung des FG kein Verfahrensmangel dargelegt wird .
Leitsatz
- NV: Die richterliche Beweiswürdigung ist dem materiellen Recht zuzuordnen, weshalb mit der Behauptung einer angeblich fehlerhaften Beweiswürdigung des FG kein Verfahrensmangel dargelegt wird .
- NV: Liegt zu einer streitigen Tatsachenfrage ein Sachverständigengutachten vor, steht es im Ermessen des Tatrichters, von der Einholung eines weiteren Gutachtens abzusehen. Das Ermessen wird allerdings fehlerhaft ausgeübt, wenn sich die Notwendigkeit einer weiteren Beweiserhebung aufdrängen müsste .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG München, 25. September 2009, Az: 14 K 2754/08, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- Art. 3 EGV
- § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGORevision
- § 128 Abs. 1 FGOBeschwerde, Erinnerung, Anhörungsrüge
- § 227 Abs. 1 ZPO
- § 412 Abs. 1 ZPO
- § 128 Abs. 2 FGOBeschwerde, Erinnerung, Anhörungsrüge
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