7. SenatNV

BFH, Beschluss vom 18.10.2011 – VII B 24/11

Kein Übergang der Milcherzeuger-Stellung auf den Pächter gepachteter Produktionsmittel bei vertraglich ausgeschlossenem wirtschaftlichem Risiko - Keine grundsätzliche Bedeutung wegen Öffnungsklauseln

Aus dem Leitsatz

NV: Ob die Voraussetzungen einer selbständigen Bewirtschaftung gepachteter Produktionseinheiten vorliegen, ist aufgrund einer Reihe verschiedener Kriterien nach dem Gesamtbild der Verhältnisse des Einzelfalls zu entscheiden, wobei es neben anderen Merkmalen entscheidend darauf ankommt, ob das wirtschaftliche Risiko der Milcherzeugung vom Pächter getragen…

Leitsatz

NV: Ob die Voraussetzungen einer selbständigen Bewirtschaftung gepachteter Produktionseinheiten vorliegen, ist aufgrund einer Reihe verschiedener Kriterien nach dem Gesamtbild der Verhältnisse des Einzelfalls zu entscheiden, wobei es neben anderen Merkmalen entscheidend darauf ankommt, ob das wirtschaftliche Risiko der Milcherzeugung vom Pächter getragen wird oder im Wesentlichen beim Verpächter verblieben ist .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Hamburg, 10. Dezember 2010, Az: 4 K 190/09, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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