7. SenatNV

BFH, Beschluss vom 21.03.2014 – VII B 214/12

Insolvenzrechtliche Begründung eines Anspruchs auf Investitionszulage

Aus dem Leitsatz

NV: Für die Anwendung des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO auf die Aufrechnung gegen einen Anspruch auf Investitionszulage kommt es darauf an, ob die materiell-rechtlichen Tatbestandsvoraussetzungen des Investitionszulageanspruchs vor oder nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfüllt sind. Nicht entscheidend ist, wann der Antrag auf Gewährung der…

Leitsatz

NV: Für die Anwendung des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO auf die Aufrechnung gegen einen Anspruch auf Investitionszulage kommt es darauf an, ob die materiell-rechtlichen Tatbestandsvoraussetzungen des Investitionszulageanspruchs vor oder nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfüllt sind. Nicht entscheidend ist, wann der Antrag auf Gewährung der Investitionszulage (§ 5 InvZulG 1999) gestellt wird.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Thüringer Finanzgericht, 18. Oktober 2012, Az: 2 K 67/10, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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