7. SenatNV

BFH, Beschluss vom 15.01.2010 – VII B 199/09

Mangel in der Vertretung infolge mündlicher Verhandlung nach Insolvenzeröffnung

Aus dem Leitsatz

NV: Der Kläger ist nicht nach den Vorschriften des Gesetzes vertreten, wenn das FG eine mündliche Verhandlung mit ihm durchführt, obwohl am Tag der Verhandlung bereits das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Klägers eröffnet und ein Treuhänder bestimmt worden war .

Leitsatz

NV: Der Kläger ist nicht nach den Vorschriften des Gesetzes vertreten, wenn das FG eine mündliche Verhandlung mit ihm durchführt, obwohl am Tag der Verhandlung bereits das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Klägers eröffnet und ein Treuhänder bestimmt worden war .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 9. Juli 2009, Az: 9 K 9161/08, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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