7. SenatNV
BFH, Beschluss vom 07.08.2012 – VII B 173/11
Haftung für hinterzogene Milchabgabe
Aus dem Leitsatz
1. NV: Ein Molkereimitarbeiter, der Milchlieferungen eines Erzeugers unter fremder Erzeugernummer bucht, um über den die verfügbare Referenzmenge überschreitenden Umfang der Milchlieferungen zu täuschen, begeht eine Steuerhinterziehung und haftet für die hinterzogene Milchabgabe. Unionsrechtliche Milchabgabevorschriften stehen der Anwendung national…
Leitsatz
- NV: Ein Molkereimitarbeiter, der Milchlieferungen eines Erzeugers unter fremder Erzeugernummer bucht, um über den die verfügbare Referenzmenge überschreitenden Umfang der Milchlieferungen zu täuschen, begeht eine Steuerhinterziehung und haftet für die hinterzogene Milchabgabe. Unionsrechtliche Milchabgabevorschriften stehen der Anwendung national Haftungsnormen nicht entgegen.
- NV: Da Milchabgabe wegen Überschreitung der verfügbaren Referenzmenge auch dann geschuldet wird, wenn der betreffende Mitgliedstaat für den jeweiligen Zwölfmonatszeitraum keine Abgabe an die Union abzuführen hat, besteht in einem solchen Fall auch eine Haftungsschuld desjenigen, der an der Hinterziehung der Milchabgabe mitgewirkt hat.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Hessisches Finanzgericht, 16. August 2011, Az: 7 K 3289/10, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- Art. 2 Abs. 1 EWGV
- Art. 2 Abs. 4 EWGV
- § 71 AOHaftung des Steuerhinterziehers und des Steuerhehlers
Weitere Entscheidungen zu § 71 AO
- BFH VII B 24/25 (AdV) vom 10.09.2026amtlichWahlfeststellungsbescheid im TabaksteuerrechtNach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist nicht geklärt und damit ernstlich zweifelhaft, ob im Tabaksteuerrecht der Erlass eines…
- BFH VII R 18/24 vom 21.04.2026amtlichKeine Durchbrechung der Akzessorietät im Haftungsrecht im Falle der Teilnahme an einer SteuerhinterziehungDie in § 191 Abs. 5 Satz 2 der Abgabenordnung geregelte Durchbrechung der Akzessorietät gilt nicht für den Haftungsschuldner, der an einer Steuerhinterziehung…
- BFH VII R 20/23 vom 18.03.2025amtlichAnlaufhemmung bei der Festsetzungsfrist für Haftungsbescheide1. Aus der Verweisung in § 191 Abs. 3 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) folgt, dass die Anlaufhemmung des § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO auch bei der…
- BFH VII R 56/18 vom 23.06.2020amtlichInhaftungnahme für Tabaksteuer: Steuerschuldner kann nicht zugleich Haftungsschuldner gemäß § 71 AO sein1. Im Haftungsrecht nach der AO gilt der Grundsatz, dass sich Steuerschuldnerschaft und Haftung gegenseitig ausschließen. 2. Wer als Besitzer von in…
- BFH IX R 20/15 vom 12.01.2016amtlichEigenheimzulage - Subventionsbetrug - FestsetzungsfristDie Festsetzungsfrist für die Eigenheimzulage verlängert sich nicht auf zehn Jahre, wenn die Eigenheimzulage durch unrichtige Angaben erschlichen worden ist…
- BFH II R 32/14 vom 15.07.2015amtlichVerfassungsmäßigkeit des BremTourAbgGDas Bremische Gesetz über die Erhebung einer Tourismusabgabe ist verfassungsgemäß.
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat