7. SenatNV

BFH, Beschluss vom 11.06.2014 – VII B 162/13

Frage zur Zulässigkeit der Änderung einer Verwaltungspraxis nicht klärungsbedürftig

Aus dem Leitsatz

NV: Die Fragen, inwieweit sich ein nach dem Kaffeesteuerrecht Entlastungsberechtigter auf Angaben der Zollbehörde und auf eine von ihr unbeanstandete Verwaltungspraxis verlassen kann und ob die Zollbehörde ohne eine Änderung der Rechtsprechung und Gesetzeslage ihre Praxis jederzeit ändern kann, ist nicht klärungsbedürftig, weil ihre Beantwortung von den…

Leitsatz

NV: Die Fragen, inwieweit sich ein nach dem Kaffeesteuerrecht Entlastungsberechtigter auf Angaben der Zollbehörde und auf eine von ihr unbeanstandete Verwaltungspraxis verlassen kann und ob die Zollbehörde ohne eine Änderung der Rechtsprechung und Gesetzeslage ihre Praxis jederzeit ändern kann, ist nicht klärungsbedürftig, weil ihre Beantwortung von den besonderen Umständen des Einzelfalls, insbesondere von den Erkenntnismöglichkeiten des Entlastungsberechtigten und dem Verhalten der Zollbehörde abhängt .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 25. Juli 2013, Az: 14 K 3955/10, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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