7. SenatNV
BFH, Beschluss vom 28.08.2012 – VII B 15/12
Steuerberaterprüfung: Zulässigkeit einer sog. "Erstgutachterbesprechung" - Entscheidungserheblichkeit eines Beweisantrages
Aus dem Leitsatz
1. NV: Ein als "Erstgutachterbesprechung" bezeichnetes, auf freiwilliger Basis anberaumtes Treffen der mit der Bewertung einer Aufsichtsarbeit betrauten Prüfer, bei dem sich diese über allgemeine Probleme und Fragen der Aufsichtsarbeit austauschen, verstößt nicht gegen Prüfungsvorschriften. Auf die gesetzliche Pflicht des Prüfers, die ihm zugeteilte Arbeit…
Leitsatz
- NV: Ein als "Erstgutachterbesprechung" bezeichnetes, auf freiwilliger Basis anberaumtes Treffen der mit der Bewertung einer Aufsichtsarbeit betrauten Prüfer, bei dem sich diese über allgemeine Probleme und Fragen der Aufsichtsarbeit austauschen, verstößt nicht gegen Prüfungsvorschriften. Auf die gesetzliche Pflicht des Prüfers, die ihm zugeteilte Arbeit persönlich zu bewerten, hat ein solcher Meinungsaustausch keinen Einfluss .
- NV: Es ist rechtlich geklärt, dass bei der gerichtlichen Kontrolle von Prüfungsentscheidungen zwischen Fachfragen und prüfungsspezifischen Wertungen unterschieden werden muss. Mit der Behauptung, das FG habe eine angefochtene Bewertung zu Unrecht dem Bereich prüfungsspezifischer Wertungen zugeordnet, wird kein Grund für die Zulassung der Revision dargelegt .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG München, 7. Dezember 2011, Az: 4 K 1146/09, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 37 StBerGSteuerberaterprüfung
- § 24 Abs. 2 StBDV
- § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGORevision
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