7. SenatNV

BFH, Beschluss vom 13.05.2013 – VII B 146/12

Vorliegen eines Verfahrensfehlers bei Verwertung fremdsprachiger Internet-Auszüge - Keine Revisionszulassung wegen Fehlern bei der Anwendung des materiellen Rechts - Keine Klärungsbedürftigkeit wegen divergierender Behördenentscheidungen

Aus dem Leitsatz

1. NV: Die Verwertung einer fremdsprachigen Internetseite kann nur dann zur Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensmangels führen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Auslegung seitens des FG durch Übersetzungsfehler beeinflusst ist .

Leitsatz

  1. NV: Die Verwertung einer fremdsprachigen Internetseite kann nur dann zur Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensmangels führen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Auslegung seitens des FG durch Übersetzungsfehler beeinflusst ist .
  2. NV: Fehler in der Anwendung des materiellen Rechts im konkreten Einzelfall rechtfertigen die Zulassung der Revision auch dann nicht, wenn sich die vom FG vermeintlich falsch beantwortete Rechtsfrage in einer größeren Anzahl vergleichbarer Fälle ebenfalls stellen kann .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Bremen, 16. Februar 2012, Az: 4 K 19/10 (2), Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Weitere Entscheidungen zu § 96 FGO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat