7. SenatNV

BFH, Beschluss vom 18.05.2011 – VII B 132/10

Revisionszulassung zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung - Entstehung von Säumniszuschlägen bei Haftung nach § 69 AO

Aus dem Leitsatz

1. NV: Eine objektiv willkürliche Entscheidung, die eine Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO rechtfertigt, liegt nicht bereits dann vor, wenn die angefochtene Entscheidung im Ergebnis Zweifeln begegnet oder sogar eindeutig fehlerhaft ist.

Leitsatz

  1. NV: Eine objektiv willkürliche Entscheidung, die eine Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO rechtfertigt, liegt nicht bereits dann vor, wenn die angefochtene Entscheidung im Ergebnis Zweifeln begegnet oder sogar eindeutig fehlerhaft ist.
  2. NV: Für die Zulässigkeit der Erhebung von Säumniszuschlägen kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Erfüllung des Haftungstatbestands des § 69 AO an, sondern auf die Nichtentrichtung des angeforderten Haftungsbetrags.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Köln, 25. März 2010, Az: 6 K 3467/06, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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