6. SenatNV

BFH, Beschluss vom 02.02.2024 – VI S 23/23

Übermittlung elektronischer Dokumente durch einen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
ECLI: DE:BFH:2024:B.020224.VIS23.23.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Ein Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, der gegenüber dem Gericht auch unter der Berufsbezeichnung "Steuerberater" auftritt, ist zur aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs verpflichtet.

Leitsatz

NV: Ein Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, der gegenüber dem Gericht auch unter der Berufsbezeichnung "Steuerberater" auftritt, ist zur aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs verpflichtet.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Anhörungsrüge der Kläger gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 29.09.2023 - VI B 4/23 wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend BFH, 29. September 2023, Az: VI B 4/23, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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