6. SenatNV

BFH, Beschluss vom 15.02.2011 – VI R 69/10

Keine Wiedereinsetzung für FA, wenn die OFD eine Revisionsbegründung schuldhaft zu spät an den BFH weiterleitet

Aus dem Leitsatz

1. NV: Versäumt das FA die Revisionsbegründungsfrist wegen des Verschuldens eines Beamten der OFD beim Weiterleiten des Schriftsatzes an den BFH, so handelt es sich grundsätzlich um eigenes Organisationsverschulden des FA .

Leitsatz

  1. NV: Versäumt das FA die Revisionsbegründungsfrist wegen des Verschuldens eines Beamten der OFD beim Weiterleiten des Schriftsatzes an den BFH, so handelt es sich grundsätzlich um eigenes Organisationsverschulden des FA .
  2. NV: Wird ein Revisionsschriftsatz des FA durch einen dafür zuständigen und zum Richteramt befähigten Beamten der OFD geprüft, so ist dessen Verschulden an der Fristversäumung, wozu auch ein Organisationsverschulden gehört, dem FA zuzurechnen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 5. Februar 2010, Az: 1 K 2623/08, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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