BFH, Urteil vom 18.08.2016 – VI R 52/15
Aus dem Leitsatz
1. NV: Eine Habilitation ist ein Ereignis mit überwiegend berufsbezogenem Charakter .
Leitsatz
- NV: Eine Habilitation ist ein Ereignis mit überwiegend berufsbezogenem Charakter .
- NV: Aufwendungen für die Gäste der Habilitationsfeier aus dem beruflichen Umfeld eines Arbeitnehmers können (nahezu) ausschließlich beruflich veranlasst und damit als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen sein, wenn der Arbeitnehmer (hier: ein angestellter Klinikarzt) die Gäste nach abstrakten allgemeinen berufsbezogenen Kriterien eingeladen hat .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 15. April 2015 2 K 542/11 aufgehoben. Die Sache wird an das Sächsische Finanzgericht zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 15. April 2015, Az: 2 K 542/11, Urteil; nachgehend Sächsisches Finanzgericht, 5. April 2017, Az: 2 K 1670/16, Beschluss
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 9 Abs. 1 S. 1 EStGWerbungskosten
- § 12 Nr. 1 EStGNicht abzugsfähige Ausgaben
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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