6. SenatNV

BFH, Urteil vom 18.08.2016 – VI R 52/15

Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Feier anlässlich der Habilitation als Werbungskosten
ECLI: DE:BFH:2016:U.180816.VIR52.15.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

1. NV: Eine Habilitation ist ein Ereignis mit überwiegend berufsbezogenem Charakter .

Leitsatz

  1. NV: Eine Habilitation ist ein Ereignis mit überwiegend berufsbezogenem Charakter .
  2. NV: Aufwendungen für die Gäste der Habilitationsfeier aus dem beruflichen Umfeld eines Arbeitnehmers können (nahezu) ausschließlich beruflich veranlasst und damit als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen sein, wenn der Arbeitnehmer (hier: ein angestellter Klinikarzt) die Gäste nach abstrakten allgemeinen berufsbezogenen Kriterien eingeladen hat .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 15. April 2015 2 K 542/11 aufgehoben. Die Sache wird an das Sächsische Finanzgericht zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 15. April 2015, Az: 2 K 542/11, Urteil; nachgehend Sächsisches Finanzgericht, 5. April 2017, Az: 2 K 1670/16, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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