6. SenatNV

BFH, Beschluss vom 24.09.2013 – VI R 35/11

Kosten aus Anlass eines Priesterjubiläums als Werbungskosten

Aus dem Leitsatz

1. NV: Dienstjubiläen werden als herausgehobene persönliche Ereignisse regelmäßig als durch die private Sphäre des Arbeitnehmers veranlasst beurteilt. Im Einzelfall kann im Hinblick auf den Anlass der Feier eine andere Beurteilung geboten sein.

Leitsatz

  1. NV: Dienstjubiläen werden als herausgehobene persönliche Ereignisse regelmäßig als durch die private Sphäre des Arbeitnehmers veranlasst beurteilt. Im Einzelfall kann im Hinblick auf den Anlass der Feier eine andere Beurteilung geboten sein.
  2. NV: Die Aufwendungen eines katholischen Priesters für die Feier aus Anlass seines Priesterjubiläums sind privat veranlasst.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 17. Mai 2011, Az: 2 K 1361/09, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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