6. SenatNV

BFH, Beschluss vom 01.02.2012 – VI B 88/11

Grundsätzliche Bedeutung bei doppelter Haushaltsführung; Verfahrensmangel

Aus dem Leitsatz

1. NV: Bei einem verheirateten Arbeitnehmer liegt der Mittelpunkt der Lebensinteressen grundsätzlich an den Ort, an dem auch sein Ehepartner wohnt. In der Regel verlagert sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen an den Beschäftigungsort, wenn der Arbeitnehmer dort mit seinem Ehepartner in eine familiengerechte Wohnung einzieht.

Leitsatz

  1. NV: Bei einem verheirateten Arbeitnehmer liegt der Mittelpunkt der Lebensinteressen grundsätzlich an den Ort, an dem auch sein Ehepartner wohnt. In der Regel verlagert sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen an den Beschäftigungsort, wenn der Arbeitnehmer dort mit seinem Ehepartner in eine familiengerechte Wohnung einzieht.
  2. NV: Das FG ist nicht verpflichtet, einem unsubstantiierten Beweisantrag nachzugehen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 31. März 2011, Az: 5 K 2018/10, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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