6. SenatNV

BFH, Beschluss vom 04.05.2010 – VI B 41/10

Beiordnung eines Bevollmächtigten durch den BFH

Aus dem Leitsatz

NV: Ein Anspruch auf Beiordnung eines zur Vertretung vor dem BFH berechtigten Bevollmächtigten durch den BFH setzt unter anderem voraus, dass zuvor jedenfalls mehr als vier dieser vertretungsberechtigten Personen erfolglos um Rechtsbeistand für das Verfahren ersucht wurden.

Leitsatz

NV: Ein Anspruch auf Beiordnung eines zur Vertretung vor dem BFH berechtigten Bevollmächtigten durch den BFH setzt unter anderem voraus, dass zuvor jedenfalls mehr als vier dieser vertretungsberechtigten Personen erfolglos um Rechtsbeistand für das Verfahren ersucht wurden.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 13. November 2009, Az: 6 K 455/09, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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