6. SenatNV
BFH, Beschluss vom 06.08.2014 – VI B 38/14
Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls bei Ermittlung des Lebensmittelpunktes eines Arbeitnehmers - Verfahrensmangel durch Übergehen eines Beweisantrags
Aus dem Leitsatz
1. NV: Ob die außerhalb des Beschäftigungsorts liegende Wohnung des Arbeitnehmers als dessen Lebensmittelpunkt anzusehen ist und deshalb seinen Hausstand darstellt, ist anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen .
Leitsatz
- NV: Ob die außerhalb des Beschäftigungsorts liegende Wohnung des Arbeitnehmers als dessen Lebensmittelpunkt anzusehen ist und deshalb seinen Hausstand darstellt, ist anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen .
- NV: Der Antrag, einen Zeugenbeweis zum überwiegenden Verbringen der Wochenenden in der außerhalb des Beschäftigungsorts liegenden Wohnung des Arbeitnehmers zum Beleg der Tatsache zu erheben, dass sich dort der Lebensmittelpunkt befinde, ist nicht unsubstantiiert .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG München, 27. Januar 2014, Az: 7 K 1543/12, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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