6. SenatNV

BFH, Beschluss vom 06.08.2014 – VI B 38/14

Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls bei Ermittlung des Lebensmittelpunktes eines Arbeitnehmers - Verfahrensmangel durch Übergehen eines Beweisantrags

Aus dem Leitsatz

1. NV: Ob die außerhalb des Beschäftigungsorts liegende Wohnung des Arbeitnehmers als dessen Lebensmittelpunkt anzusehen ist und deshalb seinen Hausstand darstellt, ist anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen .

Leitsatz

  1. NV: Ob die außerhalb des Beschäftigungsorts liegende Wohnung des Arbeitnehmers als dessen Lebensmittelpunkt anzusehen ist und deshalb seinen Hausstand darstellt, ist anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen .
  2. NV: Der Antrag, einen Zeugenbeweis zum überwiegenden Verbringen der Wochenenden in der außerhalb des Beschäftigungsorts liegenden Wohnung des Arbeitnehmers zum Beleg der Tatsache zu erheben, dass sich dort der Lebensmittelpunkt befinde, ist nicht unsubstantiiert .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 27. Januar 2014, Az: 7 K 1543/12, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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