6. SenatNV

BFH, Beschluss vom 20.07.2012 – VI B 21/12

Wiederholung eines Verwaltungsakts

Aus dem Leitsatz

NV: Die wiederholende Verfügung eines Verwaltungsakts ist kein neuer Verwaltungsakt, auch wenn sie die Form eines solchen hat und mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen ist.

Leitsatz

NV: Die wiederholende Verfügung eines Verwaltungsakts ist kein neuer Verwaltungsakt, auch wenn sie die Form eines solchen hat und mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen ist.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 15. Dezember 2011, Az: 7 K 7246/10, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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