6. SenatNV

BFH, Beschluss vom 07.02.2013 – VI B 163/12

Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Glaubhaftmachung des Arrestanspruchs - Rechtsanwendungsfehler - Rügeverzicht bei nicht rechtzeitiger Geltendmachung der Verletzung der Sachaufklärungspflicht

Aus dem Leitsatz

1. NV: Mit der Rüge, das FG habe zu geringe Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Arrestanspruchs gestellt, wird kein Nichtzulassungsgrund sondern ein materieller Rechtsfehler gerügt .

Leitsatz

  1. NV: Mit der Rüge, das FG habe zu geringe Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Arrestanspruchs gestellt, wird kein Nichtzulassungsgrund sondern ein materieller Rechtsfehler gerügt .
  2. NV: Die unzutreffende Würdigung von Tatsachen, die fehlerhafte Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Besonderheiten des Einzelfalles oder bloße Subsumtionsfehler des FG sind keine offensichtlichen Rechtsanwendungsfehler von erheblichem Gewicht .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 10. Oktober 2012, Az: 8 K 1186/12, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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