6. SenatNV

BFH, Beschluss vom 04.05.2011 – VI B 152/10

Nur ein Mittelpunkt der Lebensinteressen bei mehreren Wohnungen - Keine doppelte Haushaltsführung bei jederzeit zusammenwohnenden Ehegatten - Klärbarkeit der Anforderungen an den Nachweis bestimmter Tatsachen

Aus dem Leitsatz

1. NV: Ein Steuerpflichtiger hat auch dann nur einen einzigen Mittelpunkt der Lebensinteressen, wenn er mehrere Wohnungen inne hat .

Leitsatz

  1. NV: Ein Steuerpflichtiger hat auch dann nur einen einzigen Mittelpunkt der Lebensinteressen, wenn er mehrere Wohnungen inne hat .
  2. NV: Wohnen beide Ehegatten während der Woche zusammen in einer Wohnung und nutzen eine weitere gemeinsam am Wochenende sowie im Urlaub, ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass ihr Mittelpunkt der Lebensinteressen in der Wohnung ist, von der beide regelmäßig ihre Arbeitsstätte aufsuchen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, 21. Oktober 2010, Az: 2 K 305/07, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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