6. SenatNV

BFH, Beschluss vom 23.02.2012 – VI B 138/11

Verfahrensmangel wegen Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens

Aus dem Leitsatz

NV: Stützt das Gericht die Klageabweisung darauf, dass Angaben zu Einkünften und Bezügen eines Kindes nicht gemacht worden seien, befinden sich solche Angaben jedoch in den finanzgerichtlichen Akten, ist das ein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, der einen Verfahrensfehler i.S. von § 115 Abs 2. Nr. 3 FGO begründet.

Leitsatz

NV: Stützt das Gericht die Klageabweisung darauf, dass Angaben zu Einkünften und Bezügen eines Kindes nicht gemacht worden seien, befinden sich solche Angaben jedoch in den finanzgerichtlichen Akten, ist das ein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, der einen Verfahrensfehler i.S. von § 115 Abs 2. Nr. 3 FGO begründet.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 1. März 2011, Az: 5 K 166/10 (Kg), Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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