5. SenatNV

BFH, Beschluss vom 22.07.2010 – V S 8/10

Vertretungszwang bei Erhebung der Anhörungsrüge - Keine verfassungsrechtlichen Bedenken - Kein Verstoß gegen EU-Grundrechte-Charta - Folgen einer Verletzung des Zitiergebots

Aus dem Leitsatz

1. NV: Gegen den Vertretungszwang des § 62 Abs. 4 FGO bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, insbesondere liegt darin kein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör .

Leitsatz

  1. NV: Gegen den Vertretungszwang des § 62 Abs. 4 FGO bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, insbesondere liegt darin kein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör .
  2. NV: § 62 Abs. 4 FGO stellt keinen Verstoß gegen Art. 47 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union dar .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend BFH, 1. April 2010, Az: V B 16/10, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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