5. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 23.05.2019 – V R 7/19 (V R 38/16), V R 7/19, V R 38/16

Fahrschulunterricht ist kein steuerfreier Schulunterricht
ECLI: DE:BFH:2019:U.230519.VR7.19.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

Fahrunterricht in einer Fahrschule ist ein spezialisierter Unterricht, der für sich allein nicht der für den Schul- und Hochschulunterricht kennzeichnenden Vermittlung, Vertiefung und Entwicklung von Kenntnissen und Fähigkeiten in Bezug auf ein breites und vielfältiges Spektrum von Stoffen gleichkommt und deshalb nicht unter den Begriff des Schul- und…

Leitsatz

Fahrunterricht in einer Fahrschule ist ein spezialisierter Unterricht, der für sich allein nicht der für den Schul- und Hochschulunterricht kennzeichnenden Vermittlung, Vertiefung und Entwicklung von Kenntnissen und Fähigkeiten in Bezug auf ein breites und vielfältiges Spektrum von Stoffen gleichkommt und deshalb nicht unter den Begriff des Schul- und Hochschulunterrichts i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL fällt.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 26.05.2016 - 11 K 10284/15 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 26. Mai 2016, Az: 11 K 10284/15, Urteil; vorgehend EuGH, 14. März 2019, Az: C-449/17, Urteil; vorgehend BFH, 16. März 2017, Az: V R 38/16, EuGH-Vorlage

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 4 Nr. 21 UStGSteuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
  • § 1 FahrlG
  • § 2 Abs. 1 FahrlG
  • § 4 FahrlG
  • § 10 FahrlG
  • § 11 FahrlG
  • § 13 FahrlG
  • Art. 132 Abs. 1 Buchst. i EGRL 112/2006
  • Art. 132 Abs. 1 Buchst. j EGRL 112/2006
  • § 4 Nr. 21 Buchst. a DBuchst bb UStG

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