5. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 13.01.2011 – V R 65/09

Keine Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG für Umsätze aus sog. Pensionspferdehaltung - Auslegung des Art. 25 der Richtlinie 77/388/EWG

Aus dem Leitsatz

Die Umsätze eines Landwirts aus dem Einstellen, Füttern und Betreuen von Reitpferden (sog. Pensionspferdehaltung) unterliegen nicht der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG .

Leitsatz

Die Umsätze eines Landwirts aus dem Einstellen, Füttern und Betreuen von Reitpferden (sog. Pensionspferdehaltung) unterliegen nicht der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 5. November 2009, Az: 16 K 10340/07, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 24 UStGDurchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
  • Art. 25 EWGRL 388/77

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