5. SenatNV

BFH, Urteil vom 02.04.2014 – V R 62/10

Die Absenkung der Altersgrenze für die Gewährung von Kindergeld vom 27. auf das 25. Lebensjahr ist verfassungsrechtlich unbedenklich - Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Erlass eines Gerichtsbescheids - Aussetzung des Verfahrens

Aus dem Leitsatz

1. NV: Der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet, Kindergeld unter Berücksichtigung ausbildungsverlängernder Sachverhalte, wie Studienaufenthalte im Ausland, bis zum Abschluss der Ausbildung zu gewähren.

Leitsatz

  1. NV: Der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet, Kindergeld unter Berücksichtigung ausbildungsverlängernder Sachverhalte, wie Studienaufenthalte im Ausland, bis zum Abschluss der Ausbildung zu gewähren.
  2. NV: Aus dem Verfassungsauftrag, einen wirksamen Familienlastenausgleich zu schaffen, lassen sich konkrete Folgerungen für die einzelnen Rechtsgebiete und Teilsysteme, in denen der Familienlastenausgleich zu verwirklichen ist, nicht ableiten.
  3. NV: Der Erlass eines Gerichtsbescheides verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör auch dann nicht, wenn das Gericht den Beteiligten zuvor keine Gelegenheit zur Stellungnahme, ob durch Gerichtsbescheid entschieden werden soll, gegeben hat, denn die Beteiligten haben durch die Möglichkeit, mündliche Verhandlung zu beantragen, hinreichend Gelegenheit, rechtlich gehört zu werden.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 29. März 2010, Az: 3 K 1763/09, Urteil

Zitierte Normen

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