5. SenatNV

BFH, Urteil vom 14.01.2016 – V R 56/14

Keine Steuerfreiheit von Personalgestellungsleistungen

Aus dem Leitsatz

NV: Entgeltliche Personalgestellungen sind keine im sozialen Bereich erbrachten Gemeinwohldienstleistungen i.S.d. Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL .

Leitsatz

NV: Entgeltliche Personalgestellungen sind keine im sozialen Bereich erbrachten Gemeinwohldienstleistungen i.S.d. Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Finanzgerichts Münster vom 15. Oktober 2014 5 K 4314/12 U aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 15. Oktober 2014, Az: 5 K 4314/12 U, Gerichtsbescheid

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