5. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 08.02.2018 – V R 55/16

Der "Verkauf von Ackerstatusrechten" ist keine landwirtschaftliche Dienstleistung
ECLI: DE:BFH:2018:U.080218.VR55.16.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

Die Verpflichtung zur Anlage und zum Erhalt von Dauergrünland durch einen Landwirt zugunsten eines anderen Landwirts, um diesem eine Genehmigung gemäß § 2 der Dauergrünland-Erhaltungsverordnung für Schleswig-Holstein (DGL-VO SH) zum Umbruch von Dauergrünland zu ermöglichen, unterfällt nicht der Pauschalbesteuerung.

Leitsatz

Die Verpflichtung zur Anlage und zum Erhalt von Dauergrünland durch einen Landwirt zugunsten eines anderen Landwirts, um diesem eine Genehmigung gemäß § 2 der Dauergrünland-Erhaltungsverordnung für Schleswig-Holstein (DGL-VO SH) zum Umbruch von Dauergrünland zu ermöglichen, unterfällt nicht der Pauschalbesteuerung.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 15. September 2016 4 K 16/14 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, 15. September 2016, Az: 4 K 16/14, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStGDurchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
  • Art. 295 Abs. 1 Nr. 5 EGRL 112/2006
  • § 2 DGrünErhV SH

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