5. SenatNV

BFH, Beschluss vom 12.10.2017 – V R 53/16

Umsatzsteuerfreie Kreditgewährung
ECLI: DE:BFH:2017:B.121017.VR53.16.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Bei der Abgrenzung, ob eine Kreditgewährung als Teil einer einheitlichen Leistung oder als eigenständige Leistung anzusehen ist, kommt es darauf an, ob der Leistung ein eigenständiger Finanzierungscharakter zukommt .

Leitsatz

NV: Bei der Abgrenzung, ob eine Kreditgewährung als Teil einer einheitlichen Leistung oder als eigenständige Leistung anzusehen ist, kommt es darauf an, ob der Leistung ein eigenständiger Finanzierungscharakter zukommt .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 31. August 2016 3 K 874/14 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 31. August 2016, Az: 3 K 874/14, Urteil

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