5. Senatamtlich veröffentlicht
BFH, Urteil vom 26.08.2021 – V R 5/19
Individueller Verbraucherschutz als Zweckbetrieb und ermäßigter Umsatzsteuersatz
ECLI: DE:BFH:2021:U.260821.VR5.19.0Amtlicher Entscheidungstext
Aus dem Leitsatz
1. Eine Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 16 AO) liegt auch bei einer auf die individuelle Situation des Verbrauchers ausgerichteten Aufklärung und Information über Versicherungen vor.
Leitsatz
- Eine Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 16 AO) liegt auch bei einer auf die individuelle Situation des Verbrauchers ausgerichteten Aufklärung und Information über Versicherungen vor.
- Individuelle Verbraucherberatung gegen Entgelt kann im Rahmen eines steuerbegünstigten Zweckbetriebs nach § 65 AO erfolgen.
- Der ermäßigte Umsatzsteuersatz ist --entgegen der Verwaltungsauffassung in Abschn. 12.9 Abs. 9 UStAE-- bei allgemeinen Zweckbetrieben (§ 65 AO) nur unter den Voraussetzungen des § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 3 Alternative 1 UStG anwendbar (Bestätigung der BFH-Rechtsprechung).
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
- Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 24.01.2019 - 8 K 8286/17 aufgehoben und die Klage hinsichtlich Umsatzsteuer 2014 abgewiesen; im Übrigen (Körperschaftsteuer 2014 sowie Gewerbesteuermessbetrag 2014) wird die Revision zurückgewiesen.
- Die Kosten des gesamten Verfahrens haben die Klägerin und der Beklagte jeweils zur Hälfte zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 24. Januar 2019, Az: 8 K 8286/17, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- Art. 98 Abs. 2 EGRL 112/2006
- Art. 132 Abs. 1 Buchst. g EGRL 112/2006
- § 14 AOWirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
- § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 16 AOGemeinnützige Zwecke
- § 65 AOZweckbetrieb
- § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStGBefreiungen
- § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStGSteuersätze
- § 52 Abs. 1 AOGemeinnützige Zwecke
- Art. 267 AEUV
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
Weitere Entscheidungen zu § 14 AO
- BFH VIII R 24/23 vom 11.12.2024amtlichInanspruchnahme des Trägers eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs für nicht einbehaltene und abgeführte Kapitalertragsteuer1. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist "Dritter" im Sinne des § 171 Abs. 15 der Abgabenordnung (AO). Die Fiktion in § 44 Abs. 6 Satz 1 des…
- BFH II R 27/21 vom 28.02.2024amtlichParkhaus als erbschaftsteuerrechtlich nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen1. Im Rahmen eines Parkhausbetriebs Dritten zur Nutzung überlassene Parkplätze stellen erbschaftsteuerrechtlich nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen dar.…
- BFH V R 28/21 vom 14.12.2023amtlichZum Zweckbetrieb "Krankenhaus" im Sinne des § 67 der AbgabenordnungAO1. Einnahmen eines Krankenhauses aus der Personal- und Sachmittelgestellung an nach § 116 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ermächtigte Ärzte --und demgemäß…
- BFH XI R 4/20 vom 18.10.2023amtlichLieferung von herrenlosen Tieren (aus dem Ausland); Steuerbarkeit, Steuerpflicht und SteuersatzDie Lieferung von herrenlosen Tieren, die aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland gebracht worden sind, kann dem ermäßigten Steuersatz des § 12 Abs.…
- BFH V R 12/20 vom 17.11.2022amtlichZweckbetriebsvoraussetzungen beim Verkauf von Hilfsmitteln für BlindeDer Verkauf von Waren ist grundsätzlich eine typische Handelstätigkeit, die nicht die Voraussetzungen eines Zweckbetriebs i.S. von § 68 Nr. 4 AO erfüllt. Der…
- BFH V R 33/21 (V R 26/18), V R 33/21, V R 26/18 vom 17.11.2022amtlichUmsätze eines Vereins für Verkehrserziehung1. § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG ist entsprechend Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL richtlinienkonform auszulegen. 2. Bei einem Fahrsicherheitstraining liegen…
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat