5. SenatNV

BFH, Urteil vom 23.02.2012 – V R 39/11

Zum Nachweis der Behinderung i.S.d. § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG - kein Kindergeld bei Überschreitung des Grenzbetrags

Aus dem Leitsatz

1. NV: Der Nachweis der Behinderung kann nicht nur durch Vorlage eines entsprechenden Schwerbehindertenausweises oder Feststellungsbescheids gemäß § 69 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) sowie eines Rentenbescheids erfolgen, sondern auch in anderer Form.

Leitsatz

  1. NV: Der Nachweis der Behinderung kann nicht nur durch Vorlage eines entsprechenden Schwerbehindertenausweises oder Feststellungsbescheids gemäß § 69 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) sowie eines Rentenbescheids erfolgen, sondern auch in anderer Form.
  2. NV: Ein Anspruch auf Kindergeld besteht nur dann, wenn die Behinderung nach den Gesamtumständen des Einzelfalles in erheblichem Umfang mitursächlich dafür ist, dass das Kind nicht seinen (gesamten) Lebensunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit bestreiten kann.
  3. NV: Dabei spricht ein Grad der Behinderung von unter 50 % eher gegen eine Kausalität der Behinderung.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 30. April 2008, Az: 5 K 1017/05 (Kg), Urteil

Zitierte Normen

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