5. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 21.06.2017 – V R 34/16

Verein zur Förderung der Open-Source-Software als Zweckbetrieb
ECLI: DE:BFH:2017:U.210617.VR34.16.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

Kongressveranstaltungen eines Vereins zur Förderung der Open-Source-Software können Zweckbetriebe i.S. von § 68 Nr. 8 AO sein, wenn dabei Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher und belehrender Art durchgeführt werden .

Leitsatz

Kongressveranstaltungen eines Vereins zur Förderung der Open-Source-Software können Zweckbetriebe i.S. von § 68 Nr. 8 AO sein, wenn dabei Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher und belehrender Art durchgeführt werden .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

  1. Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 7. April 2016 10 K 2601/13 und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 10. Juli 2013, soweit sie die Körperschaftsteuer 2010 und den Gewerbesteuermessbetrag 2010 betreffen, aufgehoben. Die Bescheide des Beklagten betreffend Körperschaftsteuer 2010 vom 19. Dezember 2012 über den Gewerbesteuermessbetrag 2010 vom 10. Januar 2013 werden geändert. Die Körperschaftsteuer 2010 wird antragsgemäß auf 0 € und der Gewerbesteuermessbetrag 2010 auf 0 € festgesetzt.
  2. Betreffend Umsatzsteuer 2010 werden das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 7. April 2016 10 K 2601/13 und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 10. Juli 2013 sowie der Umsatzsteuerbescheid vom 21. Mai 2013 aufgehoben und die Sache an das Finanzgericht Köln zurückverwiesen.
  3. Die Entscheidung über die Kosten des gesamten Verfahrens wird dem Finanzgericht Köln übertragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Köln, 7. April 2016, Az: 10 K 2601/13, Urteil; nachgehend FG Köln, 27. Oktober 2021, Az: 9 K 2837/17, Urteil

Zitierte Normen

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