5. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 27.09.2018 – V R 28/17

Pauschallandwirt und Verarbeitungstätigkeit
ECLI: DE:BFH:2018:U.270918.VR28.17.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

Die Herstellung von Fruchtjoghurt unter händischer Beimischung zugekaufter Fruchtmischungen ist eine Verarbeitungstätigkeit eines Milchbauern, so dass die Lieferung des Fruchtjoghurts der Durchschnittsbesteuerung nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG unterliegt.

Leitsatz

Die Herstellung von Fruchtjoghurt unter händischer Beimischung zugekaufter Fruchtmischungen ist eine Verarbeitungstätigkeit eines Milchbauern, so dass die Lieferung des Fruchtjoghurts der Durchschnittsbesteuerung nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG unterliegt.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 18. Mai 2017 5 K 160/15 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 18. Mai 2017, Az: 5 K 160/15, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStGDurchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
  • Art. 295 Abs. 2 EGRL 112/2006
  • Art. 296 Abs. 1 EGRL 112/2006
  • Art. 295ff EGRL 112/2006

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