BFH, Urteil vom 16.03.2017 – V R 27/16
Aus dem Leitsatz
Verweist eine Gutschrift auf einen Vertrag, aus dem sich die Person des Leistenden ergibt, kann diese Bezugnahme der Annahme eines unberechtigten Steuerausweises nach § 14c Abs. 2 UStG aufgrund einer unzutreffenden Bezeichnung des Leistenden entgegenstehen.
Leitsatz
Verweist eine Gutschrift auf einen Vertrag, aus dem sich die Person des Leistenden ergibt, kann diese Bezugnahme der Annahme eines unberechtigten Steuerausweises nach § 14c Abs. 2 UStG aufgrund einer unzutreffenden Bezeichnung des Leistenden entgegenstehen.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 9. Juni 2015 14 K 608/13 aufgehoben. Die Sache wird an das Finanzgericht München zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG München, 9. Juni 2015, Az: 14 K 608/13, Urteil; nachgehend FG München, 10. Oktober 2017, Az: 14 K 1548/17, Urteil; nachgehend BFH, 22. November 2018, Az: V R 65/17, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 14c Abs. 2 UStGUnrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis
- § 14 Abs. 3 UStGAusstellung von Rechnungen
- Art. 203 EGRL 112/2006
- § 14 Abs. 2 S. 2 UStGAusstellung von Rechnungen
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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- 1Klausurfrage · eigene Seite
Ein Buchhändler liefert einem Unternehmer Fachbücher, die dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegen, weist in der Rechnung aber 19 % USt aus. In welcher Höhe kann der Unternehmer Vorsteuer abziehen?
Abziehbar ist nur die gesetzlich geschuldete Steuer für den Umsatz (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG), also 7 %. Den Mehrbetrag schuldet der Buchhändler nach § 14c Abs. 1 UStG; er ist beim Empfänger nicht als Vorsteuer abziehbar.
Erst antworten, dann Begründung sehen - 2Wissensfrage · eigene Seite
Kleinunternehmer weist USt in seiner Rechnung aus – Vorsteuerabzug beim Empfänger?
Nein – seine Umsätze sind nach § 19 Abs. 1 UStG steuerfrei; der Ausweis ist ein unrichtiger Steuerausweis (§ 14c Abs. 1 UStG) und keine gesetzlich für die Leistung geschuldete Steuer (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG).
- 3Prüferfrage · eigene Seite
Welche Voraussetzungen hat der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG?
- Abzugsberechtigter Unternehmer.
- Leistung eines anderen Unternehmers für das Unternehmen.
- Gesetzlich geschuldete Steuer (kein Abzug von § 14c-Beträgen).
- Besitz einer ordnungsgemäßen Rechnung nach §§ 14, 14a UStG.
- Kein Ausschluss nach § 15 Abs. 1a, 1b, 2 UStG.
Typische Nachfrage: Was gilt bei einer Anzahlung vor Ausführung der Leistung?
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