5. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 26.09.2019 – V R 16/18

Ermäßigter Steuersatz für Wissenschafts- und Forschungszweckbetriebe
ECLI: DE:BFH:2019:U.260919.VR16.18.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

1. Für die Finanzierung des Trägers einer Wissenschafts- und Forschungseinrichtung i.S. von § 68 Nr. 9 AO kommt es auf den Mitteltransfer an, der ihm ohne eigene Gegenleistung zufließt .

Leitsatz

  1. Für die Finanzierung des Trägers einer Wissenschafts- und Forschungseinrichtung i.S. von § 68 Nr. 9 AO kommt es auf den Mitteltransfer an, der ihm ohne eigene Gegenleistung zufließt .
  2. Zum Zweckbetrieb nach § 68 Nr. 9 AO gehören nur notwendige Nebentätigkeiten zur Eigen- und Grundlagenforschung .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 13.03.2018 - 5 K 3156/16 U aufgehoben. Die Sache wird an das Finanzgericht Münster zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 13. März 2018, Az: 5 K 3156/16 U, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

Weitere Entscheidungen zu § 12 UStG

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    Klausurfrage · eigene Seite

    Welches Merkmal gehört nicht zum Tatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG?

    § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG verlangt Lieferung/sonstige Leistung, Unternehmer, Inland, Entgelt und Rahmen des Unternehmens. Nach § 2 Abs. 1 S. 3 UStG genügt eine Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Gewinnerzielungsabsicht fehlt.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  2. 2
    Prüferfrage · eigene Seite

    Nennen Sie die Tatbestandsmerkmale eines steuerbaren Umsatzes nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG.

    • Lieferung oder sonstige Leistung (§ 3 Abs. 1, Abs. 9 UStG).
    • Ausgeführt von einem Unternehmer (§ 2 UStG).
    • Im Inland (§ 1 Abs. 2 UStG i. V. m. den Ortsvorschriften).
    • Gegen Entgelt (Leistungsaustausch; Abschn. 1.1 UStAE).
    • Im Rahmen des Unternehmens.
    Typische Nachfrage: Wie werden unentgeltliche Leistungen eines Unternehmers behandelt?
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    Wissensfrage · eigene Seite

    Unternehmer i. S. d. § 2 Abs. 1 UStG?

    Wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt; gewerblich/beruflich = nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, Gewinnerzielungsabsicht nicht nötig.

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