5. SenatNV

BFH, Beschluss vom 20.12.2010 – V B 9/09

Antrag auf Terminverlegung - Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung des Vollmachtsvertrags

Aus dem Leitsatz

1. NV: Einem Verfahrensbeteiligten wird rechtliches Gehör versagt, wenn das Gericht mündlich verhandelt und in der Sache entscheidet, obwohl er einen Antrag auf Terminsverlegung gestellt und dafür erhebliche Gründe geltend gemacht hat .

Leitsatz

  1. NV: Einem Verfahrensbeteiligten wird rechtliches Gehör versagt, wenn das Gericht mündlich verhandelt und in der Sache entscheidet, obwohl er einen Antrag auf Terminsverlegung gestellt und dafür erhebliche Gründe geltend gemacht hat .
  2. NV: Ist der Prozessbevollmächtigte als Einzelanwalt tätig, verletzt die Ablehnung des Terminverlegungsantrags den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn die Terminkollision auf zwei gleichzeitig terminierten Verhandlungen vor Gericht beruht und keine besonderen Gründe für die Ablehnung vorliegen wie z.B. Schwierigkeiten bei Terminvereinbarungen oder der Verdacht auf Prozessverschleppung .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht des Saarlandes, 3. Dezember 2008, Az: 1 K 1542/08, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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