5. SenatNV

BFH, Beschluss vom 29.10.2012 – V B 85/11

Unterlassen einer Verfahrensaussetzung

Aus dem Leitsatz

NV: Die Rüge einer Verletzung von § 74 FGO erfordert die Darlegung, aus welchen Gründen das FG das ihm nach dieser Vorschrift zustehende Ermessen unzutreffend ausgeübt hat .

Leitsatz

NV: Die Rüge einer Verletzung von § 74 FGO erfordert die Darlegung, aus welchen Gründen das FG das ihm nach dieser Vorschrift zustehende Ermessen unzutreffend ausgeübt hat .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 27. Juli 2011, Az: 12 K 1647/11, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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