5. SenatNV

BFH, Beschluss vom 18.12.2010 – V B 78/09

Vernehmung eines ausländischen Zeugen - Verwertung von Ergebnissen einer strafrechtlich veranlassten Telefonüberwachung für Zwecke des Besteuerungsverfahrens

Aus dem Leitsatz

NV: Im Ausland ansässige Zeugen in Auslandssachverhalten sind nicht durch das FG zu laden, sondern durch den Beteiligten, der dessen Vernehmung beantragt, in der mündlichen Verhandlung zur Verfügung zu stellen.

Leitsatz

NV: Im Ausland ansässige Zeugen in Auslandssachverhalten sind nicht durch das FG zu laden, sondern durch den Beteiligten, der dessen Vernehmung beantragt, in der mündlichen Verhandlung zur Verfügung zu stellen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 27. Mai 2009, Az: 3 K 4089/04, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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