5. SenatNV

BFH, Beschluss vom 24.07.2012 – V B 76/11

Anforderungen an den Vergütungsantrag i.S.d. § 18 Abs. 9 UStG sind geklärt - Revisionszulassung nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 FGO setzt klärungsbedürftige Rechtsfrage voraus

Aus dem Leitsatz

NV: Es ist geklärt, dass der Vergütungsantrag dem amtlichen Muster entsprechen muss, dass die Frist für den Vergütungsantrag gemäß § 18 Abs. 9 Satz 3 UStG eine Ausschlussfrist ist, die Antragsfrist nur durch einen vollständigen, dem amtlichen Muster in allen Einzelheiten entsprechenden Antrag gewahrt wird und die Vorlage der Rechnungen eine zur Abgabe eines…

Leitsatz

NV: Es ist geklärt, dass der Vergütungsantrag dem amtlichen Muster entsprechen muss, dass die Frist für den Vergütungsantrag gemäß § 18 Abs. 9 Satz 3 UStG eine Ausschlussfrist ist, die Antragsfrist nur durch einen vollständigen, dem amtlichen Muster in allen Einzelheiten entsprechenden Antrag gewahrt wird und die Vorlage der Rechnungen eine zur Abgabe eines vollständigen Antrags hinzutretende unabhängige Obliegenheit des Antragstellers ist .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Köln, 13. Juli 2011, Az: 2 K 459/08, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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