5. SenatNV

BFH, Beschluss vom 08.04.2014 – V B 38/13

Umsatzsteuerfreiheit von ärztlichen Schönheitsoperationen - Verzicht auf Einholung eines Sachverständigengutachtens - Vorliegen einer Divergenzentscheidung

Aus dem Leitsatz

1. NV: Für die Umsatzsteuerfreiheit von Schönheitsoperationen reicht es nicht aus, dass diese nur von einem Arzt ausgeführt werden können; erforderlich ist überdies, dass derartige Operationen dem Schutz der menschlichen Gesundheit dienen .

Leitsatz

  1. NV: Für die Umsatzsteuerfreiheit von Schönheitsoperationen reicht es nicht aus, dass diese nur von einem Arzt ausgeführt werden können; erforderlich ist überdies, dass derartige Operationen dem Schutz der menschlichen Gesundheit dienen .
  2. NV: Ein Verfahrensfehler liegt nicht vor, wenn das FG davon absieht, ein Sachverständigengutachten zur Behauptung des Klägers einzuholen, dass es sich in den streitgegenständlichen Fällen um einheitliche medizinische Leistungen gehandelt habe .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Köln, 28. Februar 2013, Az: 15 K 4521/07, Urteil

Zitierte Normen

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    Ein Kunde eines Malermeisters zahlt nach zwei Mahnungen den Rechnungsbetrag zuzüglich 80 € Verzugszinsen. Wie sind die Verzugszinsen zu behandeln?

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