5. SenatNV

BFH, Beschluss vom 08.11.2012 – V B 38/12

Nachweis Ausbildungswilligkeit beim Kindergeld - Aufklärungspflicht des FG

Aus dem Leitsatz

NV: Kindergeldberechtigte haben Nachweise für die Ausbildungswilligkeit des Kindes und für dessen Bemühen, einen Ausbildungsplatz zu finden, beizubringen.

Leitsatz

NV: Kindergeldberechtigte haben Nachweise für die Ausbildungswilligkeit des Kindes und für dessen Bemühen, einen Ausbildungsplatz zu finden, beizubringen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, 27. Februar 2012, Az: 1 K 172/10, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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