5. SenatNV

BFH, Beschluss vom 23.09.2014 – V B 37/14

Begriff der kurzfristigen Beherbergung von Fremden i.S.d. § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG - Keine Revisionszulassung wegen bloßer Wiederholungsgefahr einer unzutreffenden Entscheidung

Aus dem Leitsatz

1. NV: Entscheidend für die Frage, ob ein Unternehmer Wohn- und Schlafräume zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden i.S.v. § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG bereithält, ist nicht die tatsächliche Dauer der Vermietung, sondern die aus den äußeren Umständen ableitbare diesbezügliche Absicht des Vermieters .

Leitsatz

  1. NV: Entscheidend für die Frage, ob ein Unternehmer Wohn- und Schlafräume zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden i.S.v. § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG bereithält, ist nicht die tatsächliche Dauer der Vermietung, sondern die aus den äußeren Umständen ableitbare diesbezügliche Absicht des Vermieters .
  2. NV: Diese ist durch das FG durch die Würdigung einer Vielzahl von Kriterien zu ermitteln .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 29. Januar 2014, Az: 3 K 2013/11, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

Weitere Entscheidungen zu § 4 UStG

Challenge

Können Sie die zitierten Normen anwenden?

Versuchen Sie zuerst eine eigene Antwort. Decken Sie dann die redaktionelle Lösung auf.

  1. 1
    Klausurfrage · eigene Seite

    Ein Kunde eines Malermeisters zahlt nach zwei Mahnungen den Rechnungsbetrag zuzüglich 80 € Verzugszinsen. Wie sind die Verzugszinsen zu behandeln?

    Verzugszinsen werden nicht für eine Leistung gezahlt, sondern weil der Schuldner für die Folgen seines Verzugs einstehen muss. Es handelt sich um echten Schadensersatz (Abschn. 1.3 Abs. 6 UStAE); ein Leistungsaustausch fehlt, die Zinsen sind nicht steuerbar.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
Beantworten Sie jede Frage zuerst selbst – dann sehen Sie die Lösung.Lernplan mit allen Themen anlegen →

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat