5. SenatNV

BFH, Beschluss vom 11.12.2013 – V B 36/13

Kindergeld: Geltungsbereich des SozSichAbk HRV

Aus dem Leitsatz

NV: Das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kroatien über Soziale Sicherheit vom 24. November 1997 (BGBl. II 1998, 2032 ff.) ist für deutsches Kindergeldrecht ohne Bedeutung. So wird insbesondere § 63 Abs. 1 Satz 3 EStG nicht durch Art. 5 des Abkommens außer Kraft gesetzt.

Leitsatz

NV: Das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kroatien über Soziale Sicherheit vom 24. November 1997 (BGBl. II 1998, 2032 ff.) ist für deutsches Kindergeldrecht ohne Bedeutung. So wird insbesondere § 63 Abs. 1 Satz 3 EStG nicht durch Art. 5 des Abkommens außer Kraft gesetzt.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Hessisches Finanzgericht, 18. Februar 2013, Az: 13 K 1672/12, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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