5. SenatNV

BFH, Beschluss vom 14.03.2025 – V B 17/24

Keine negativen Schlüsse aus Aussageverweigerung
ECLI: DE:BFH:2025:B.140325.VB17.24.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Aus einer berechtigten Zeugnisverweigerung dürfen keine negativen Schlüsse gezogen werden.

Leitsatz

NV: Aus einer berechtigten Zeugnisverweigerung dürfen keine negativen Schlüsse gezogen werden.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 20.03.2024 - 1 K 146/23 aufgehoben. Die Sache wird an das Finanzgericht Baden-Württemberg zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens übertragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 20. März 2024, Az: 1 K 146/23, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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