5. SenatNV

BFH, Beschluss vom 23.04.2010 – V B 146/09

Jahrelange Untätigkeit des FA

Aus dem Leitsatz

NV: Es ist durch die Rechtsprechung geklärt, dass auch jahrelange Untätigkeit eines Finanzamts im Einspruchsverfahren nicht zur Rechtswidrigkeit der Steuererhebung führt .

Leitsatz

NV: Es ist durch die Rechtsprechung geklärt, dass auch jahrelange Untätigkeit eines Finanzamts im Einspruchsverfahren nicht zur Rechtswidrigkeit der Steuererhebung führt .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 30. Oktober 2009, Az: 6 K 2757/08, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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